Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Apiron Agency GmbH, Tölzer Straße 1, D-82031 Grünwald,
vertreten durch die Geschäftsführer Rafail Ioannidis und Raphael Schubert
Handelsregister: HRB263489 (Registergericht: Amtsgericht München)
(nachfolgend: „Apiron Agency GmbH“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Apiron Agency GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Apiron Agency GmbH.mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Apiron Agency GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Apiron Agency GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Apiron Agency GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen

(1) Apiron Agency GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Sales- und Prozessoptimierung, Neukundengewinnung, Social Media sowie SEO / SEA / Web Development. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Apiron Agency GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden.

(2) Eine rechtliche Prüfung, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber,- Datenschutz-, und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe von Apiron Agency GmbH. Dasselbe gilt für die Durchführung und die rechtliche Auswertung von markenrechtlichen Recherchen und/oder für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs/Geschmacksmuster.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Apiron Agency GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Apiron Agency GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von Apiron Agency GmbH unberührt.

(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(5) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Apiron Agency GmbH. nicht verantwortlich.(6) In Bezug auf die von Apiron Agency GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Apiron Agency GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) Apiron Agency GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten (z.B. Suchmaschinenvermarkter, Affiliate-Netzwerke, Partner etc.) erbringen zu lassen. Eine entsprechende Beauftragung geschieht auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Parteien verpflichten sich im Innenverhältnis, sich so zu
stellen wie wenn der Kunde die Leistungen direkt bei dem Drittunternehmen in Auftrag gegeben hätte. Die Haftung von Apiron Agency GmbH für das Verhalten von Dritten, die auf Grund des Auftrages des Kunden von Apiron Agency GmbH einzuschalten waren, ist auf das eigene Verschulden von Apiron Agency GmbH beschränkt. Apiron Agency GmbH wird auf Verlangen des Kunden in diesem Fall sämtliche Ansprüche, die Apiron Agency GmbH dieser gegen den Dritten erwachsen an
den Kunden abtreten.

(8) Die vereinbarte Vergütung von Apiron Agency GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(9) Apiron Agency GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Kundenanfragen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(10) Sofern Apiron Agency GmbH. im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur
Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von Apiron Agency GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Apiron Agency GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Apiron Agency GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Apiron Agency GmbH. nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Apiron Agency GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Apiron Agency GmbH. gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Apiron Agency GmbH. hin zur Abnahme der jeweiligen(Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Apiron Agency GmbH. und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Rechtsverbindliche Angebote seitens Apiron Agency GmbHkönnen lediglich durch deren Geschäftsführer oder Prokuristen abgegeben werden. Angebote seitens Apiron Agency GmbH ohne die explizite Hinzufügung der Rechtsverbindlichkeit sind freibleibend (invitatio ad offerendum). Planungen und Prognosen, insbesondere Mediapläne, enthalten keine Zusicherungen, sondern sind unverbindliche Abschätzungen.

(2) Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Apiron Agency GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mit geteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt gilt: Apiron Agency GmbH rechnet erbrachte Leistungen monatlich zum Monatsletzten ab und stellt die vereinbarte Vergütung zzgl. Auslagen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstanden sind, in Rechnung. Auslagen und Kosten werden auf Bruttogrundlage weiterberechnet, wenn die Leistung an den Kunden umsatzsteuerfrei erfolgt.

(3) Die Bezahlung der Leistungen von Apiron Agency GmbH erfolgt spätestens 8 Tage nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Apiron Agency GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Apiron Agency GmbH. ist anders lautend. Apiron Agency GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(4) Sofern mit Apiron Agency GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Apiron Agency GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Apiron Agency GmbHanzufragen.

(5) Apiron Agency GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Apiron Agency GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Kundengewinnungsmaßnahmen bei Apiron Agency GmbH gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setup gebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Kohr Apiron Agency GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Apiron Agency GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Apiron Agency GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Apiron Agency GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Apiron Agency GmbH in Verzug, ist Apiron Agency GmbH. berechtigt, den Vertrag außerordentlich zukündigen und die Leistungen einzustellen. Apiron Agency GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Apiron Agency GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Apiron Agency GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Apiron Agency GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Apiron Agency GmbH unberührt.

§ 9 Geschäft des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass sein Geschäft / sein Leistungsangebot, für welches Apiron Agency GmbH Leistungen nach § 2 Absatz 1 erbringt, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und / oder die guten Sitten verstößt und dass insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllt werden. Insbesondere versichert KUNDE, dass sein Leistungsangebot / sein Internetauftritt nicht gegen urheberrechtliche und / oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstößt bzw. nicht in Rechte Dritter eingreift. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Apiron Agency GmbH die auftragsgemäße Verwendung der bereitgestellten Materialien, Werbemittel, Texte, Grafiken, Fotos, Aufzeichnungen, Dateien etc. zu erlauben.

(2) Bei einer unzutreffenden Versicherung gemäß § 9 Absatz 1 ist der Kunde verpflichtet, Apiron Agency GmbH von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 10 Ansprechpartner

Ansprechpartner werden im Angebot durch Apiron Agency GmbH angegeben. Sie sind für die Leistungsausführung bzw. deren nähere Ausgestaltung zuständig. Auf Seiten von Apiron Agency GmbH ist der Ansprechpartner nicht ermächtigt, Vertragsänderungen vorzunehmen. Der Kunde stellt sicher, dass der Ansprechpartner auf Seiten des Kunden insbesondere ermächtigt ist, Freigaben sowie Werkabnahmen zu erklären.

§ 11 Verhalten und Rücksichtnahme, Geheimhaltung

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Apiron Agency GmbH zu gewährleisten. Apiron Agency GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Apiron Agency GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Apiron Agency GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von Apiron Agency GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Apiron Agency GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von Apiron Agency GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von Apiron Agency GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Apiron Agency GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

(3) Die der jeweils anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Dateien, mitgeteilten Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen („Informationen“) dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht, wenn die Informationen ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung dieser Ziffer gilt für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Apiron Agency GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.

(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von Apiron Agency GmbH. nicht geschuldet.

(4) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Apiron Agency GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Apiron Agency GmbH. über.

(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 13 Haftung

(1) Apiron Agency GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Apiron Agency GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Apiron Agency GmbH. nicht für Daten- und Programm verluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Apiron Agency GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos)frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Apiron Agency GmbH. insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 14 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Apiron Agency GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 15 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Apiron Agency GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)einzuhalten.

(2) Sofern Apiron Agency GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 16 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Apiron Agency GmbH abzuwerben. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine angemessene Vertragsstrafe an die Apiron Agency GmbH zu zahlen, deren Höhe von der Apiron Agency GmbH nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Apiron Agency GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Apiron Agency GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Apiron Agency GmbH (derzeit München, Deutschland).

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Apiron Agency GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 27.02.2023 © Vervielfältigung verboten